Die ambulante Pflege ist die Pflege, die durch einen Angehörigen oder andere private Personen zu Hause bei den Bedürftigen verrichtet wird. Damit verbunden ist das Pflegegeld, dass die Angehörigen erhalten. Diese Leistungen beginnen ab dem zweiten Pflegegrad.
Auch kann die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Bei Bedarf kann entweder Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung (Übernahme der Kosten für einen Pflegedienst) beantragt werden. Drittens besteht die Möglichkeit eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung zu beantragen. Hierbei wird das Pflegegeld prozentual um die in Anspruch genommene Sachleistung gekürzt.
Pflege-grad | Pflege-geld | Pflegesach-leistung |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 316 € | 724 € |
3 | 545 € | 1.363 € |
4 | 728 € | 1.693 € |
5 | 901 € | 2.095 € |