Wer eine vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim benötigt, erhält von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad folgende Leistungen. Des Weiteren sind Zuschläge ja nach Aufenthaltsdauer möglich.
Pflegegrad | Leistungshöhe |
1 | 125 € (Entlastungsbetrag) |
2 | 770 € |
3 | 1.262 € |
4 | 1.775 € |
5 | 2.005 € |
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung, es bleibt somit immer ein Eigenanteil zurück, den die Betroffenen selbst aufwenden müssen.