Bereits ab dem Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zweckgebunden zu Entlastung der hilfebedürftigen Person oder deren Angehörigen genutzt werden.
Bereits ab dem Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zweckgebunden zu Entlastung der hilfebedürftigen Person oder deren Angehörigen genutzt werden.